Kein Tempel ist ein Grundbuch

Warum jüdische Geschichte nicht geleugnet und dennoch nicht zum Herrschaftstitel werden darf
Der israelisch-palästinensische Konflikt beginnt nicht erst an einer Grenze. Er beginnt dort, wo Geschichte in Eigentum, Religion in Souveränität und Erinnerung in politische Vorherrschaft übersetzt wird.
Auf palästinensischer Seite wird die historische jüdische Verbindung zu Jerusalem teilweise bestritten. Auf israelischer Seite berufen sich einflussreiche politische Kräfte auf genau diese Verbindung, um dauerhafte Herrschaft über das Westjordanland zu rechtfertigen. Beides führt vom historischen Streit in einen politischen Absolutismus: Die eine Seite versucht, die Geschichte der anderen zu löschen; die andere macht aus der eigenen Geschichte einen zeitlich unbegrenzten Herrschaftstitel.
Eine säkulare Zweistaatenlösung muss beiden Entwicklungen widersprechen. Sie darf jüdische Geschichte nicht leugnen und palästinensische Geschichte nicht verdrängen. Zugleich darf sie aus keiner dieser Geschichten höhere politische Rechte ableiten.
Der tragende Grundsatz lautet:
Historische und religiöse Verwurzelung verdient Erinnerung und Schutz, aber sie ist kein Grundbuchauszug und kein Herrschaftstitel. Der säkulare Staat entscheidet nicht, welche Offenbarung wahr ist. Er verhindert, dass irgendeine Offenbarung in ungleiche politische Rechte übersetzt wird.
Hamas ist nicht der Erbe sämtlicher palästinensischer Kampfverbände
Palästina verfügte in der Neuzeit nie über eine reguläre Armee eines souveränen Staates. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine palästinensischen bewaffneten Formationen gegeben hätte.
Während des britischen Mandats entstanden unterschiedliche Milizen. Im Krieg von 1947/48 kämpften palästinensische und andere arabische bewaffnete Formationen, darunter die palästinensische Armee des Heiligen Krieges und die von der Arabischen Liga organisierte Arabische Befreiungsarmee, in der neben Kämpfern aus anderen arabischen Ländern auch Palästinenser dienten. Später folgten die 1964 gegründete Palästinensische Befreiungsarmee sowie bewaffnete Organisationen innerhalb und außerhalb der PLO.
Diese Verbände waren jedoch nicht insgesamt Vorläufer der Hamas. Die Hamas entstand 1987 aus dem palästinensischen Zweig der Muslimbruderschaft. Ihre Charta von 1988 bezeichnet sie ausdrücklich als Flügel der Muslimbruderschaft in Palästina. Die säkular ausgerichtete PLO wird darin nicht als organisatorische Vorgängerin behandelt, sondern wegen ihres Säkularismus kritisiert. Hamas-Charta von 1988, Yale Law School
Richtig ist lediglich, dass sich die Hamas selbst in eine längere Geschichte des bewaffneten palästinensischen und islamistischen Widerstands einordnet. Aus einer solchen nachträglich konstruierten Traditionslinie folgt aber keine durchgehende Organisation. PLO, Fatah, kommunistische Gruppen, arabisch-nationalistische Verbände und Hamas unterschieden sich erheblich in Ideologie, Führung und Staatsvorstellung. Teilweise bekämpften sie einander.
Wer sämtliche palästinensischen Kampfverbände zu Vorläufern der Hamas erklärt, macht aus einer vielfältigen politischen Geschichte nachträglich eine einzige islamistische Bewegung. Das wäre ebenso ungenau, wie sämtliche jüdischen Selbstverteidigungs- und Untergrundorganisationen vor 1948 politisch gleichzusetzen.
Warum Israel eine Armee bilden konnte und Palästina nicht
Auch Israel begann nicht mit einer fertigen Staatsarmee. Die israelischen Streitkräfte entstanden 1948 im Kern aus bereits bestehenden jüdischen Organisationen, vor allem der Hagana und ihrer Eliteeinheit Palmach. Später wurden auch Angehörige von Irgun und Lechi in die neue Armee eingegliedert. Am 26. Mai 1948 wurde die israelische Armee offiziell als einheitliche staatliche Streitkraft geschaffen. Israelisches Verteidigungsministerium
Der entscheidende Unterschied war deshalb zunächst nicht die Herkunft der Kämpfer, sondern die Staatsbildung: Israel verfügte nach seiner Gründung über eine Regierung, die unterschiedliche bewaffnete Organisationen einem einheitlichen Kommando unterstellen konnte. Auf palästinensischer Seite entstand 1948 kein entsprechender souveräner Staat. Das Westjordanland kam unter jordanische, Gaza unter ägyptische Kontrolle.
Israel besetzte 1967 das Westjordanland, Ostjerusalem und den Gazastreifen. Aus Gaza zog Israel 2005 seine Siedler und permanent stationierten Bodentruppen ab. Es behielt jedoch wesentliche Formen äußerer Kontrolle bei. Der Internationale Gerichtshof stellte 2024 fest, dass sich Israels Verpflichtungen aus dem Besatzungsrecht nach dem Abzug von 2005 nach dem Umfang seiner weiterhin ausgeübten effektiven Kontrolle richten. Die rechtliche und tatsächliche Lage Gazas ist deshalb nicht mit derjenigen des Westjordanlands in jeder Hinsicht gleichzusetzen. Internationaler Gerichtshof, Gutachten 2024
Die Oslo-II-Vereinbarung erlaubte später eine palästinensische Polizei, untersagte aber grundsätzlich andere bewaffnete Kräfte neben der israelischen Armee. Die heutigen palästinensischen Sicherheitsdienste sind daher keine souveräne Nationalarmee. Hamas und andere bewaffnete Organisationen stehen außerhalb eines einheitlichen rechtsstaatlichen Gewaltmonopols. Oslo-II-Abkommen
Gerade daraus folgt eine zentrale Voraussetzung der Zweistaatenlösung: Ein palästinensischer Staat muss das Gewaltmonopol übernehmen und nichtstaatliche Kampfverbände entwaffnen. Eine vertraglich begrenzte oder demilitarisierte palästinensische Staatlichkeit wäre möglich – allerdings nur, wenn eine internationale Schutzordnung verhindert, dass Demilitarisierung lediglich ein anderes Wort für dauerhafte israelische Wehrloshaltung und Interventionsfreiheit wird.
Die USA haben Israel anerkannt – aber nicht seine Armee geschaffen
Die Vereinigten Staaten waren der erste Staat, der Israels provisorische Regierung am 14. Mai 1948 de facto anerkannte. Die förmliche amerikanische De-jure-Anerkennung folgte jedoch erst im Januar 1949; die Sowjetunion hatte Israel bereits im Mai 1948 de jure anerkannt. US-Nationalarchiv
Militärisch ist die frühe Geschichte komplizierter. Während des Krieges von 1948 hielten die USA an einem Waffenembargo gegen die Konfliktparteien fest. Für Israel besonders wichtig waren damals Waffenlieferungen aus der Tschechoslowakei. In den folgenden Jahren wurde Frankreich zu einem bedeutenden Rüstungspartner. Erst später entwickelten sich die USA zum wichtigsten ausländischen Rüstungs- und Sicherheitspartner Israels.
Die israelische Armee wurde daher nicht von den Vereinigten Staaten gegründet. Die amerikanische Unterstützung trug später jedoch wesentlich zu Israels militärischen Fähigkeiten bei – durch Waffenlieferungen, Finanzierung, Nachschub, technologische Kooperation und politische Unterstützung. Zwischen 2021 und 2025 stammten rund 68 Prozent der israelischen Importe schwerer konventioneller Waffen aus den USA. SIPRI
Die belastbare Aussage lautet deshalb nicht, Israel würde ohne die USA zwangsläufig aufhören zu existieren. Belastbar ist, dass Israel ohne amerikanische Waffen, Finanzmittel, Nachschub und sicherheitspolitische Unterstützung militärisch erheblich stärker eingeschränkt wäre.
Iran unterstützt Hamas – nicht das palästinensische Volk als Ganzes
Ebenso ungenau wäre die Behauptung, Palästina verdanke seine Existenz dem Iran. Der palästinensische Nationalismus, die PLO und der Anspruch auf Selbstbestimmung sind älter als die 1979 entstandene Islamische Republik.
Iran unterstützt vor allem Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad. Diese Hilfe stärkt bewaffnete Organisationen, nicht den Aufbau eines einheitlichen, demokratischen palästinensischen Staates. Die Palästinensische Autonomiebehörde wird dagegen vor allem durch eigene Einnahmen, von Israel eingezogene und weiterzuleitende Abgaben sowie internationale Geber finanziert. Die EU gehört zu ihren wichtigsten institutionellen Unterstützern.
Die vermeintliche Symmetrie lautet deshalb nicht:
Israel existiert durch die USA, Palästina existiert durch Iran.
Treffender ist:
Die USA stärken die militärische Macht des Staates Israel. Iran stärkt die militärischen Fähigkeiten bestimmter palästinensischer Kampfverbände. Beide Formen ausländischer Unterstützung beeinflussen den Konflikt, aber sie schaffen weder das israelische noch das palästinensische Volk.
Palästina ist eine historische Gesellschaft, keine reine Abstammungsgemeinschaft
Palästina wurde über Jahrhunderte von unterschiedlichen Bevölkerungen, Wanderungsbewegungen und religiösen Gemeinschaften geprägt. Dabei ist begriffliche Genauigkeit nötig: Juden, Christen und Muslime sind nicht einfach drei Ethnien. Islam und Christentum sind Religionen, denen Menschen sehr unterschiedlicher ethnischer Herkunft angehören. „Jüdisch“ kann neben der Religion auch eine kulturelle, familiäre und nationale Zugehörigkeit bezeichnen.
Die arabischsprachige Gesellschaft Palästinas bestand vor allem aus Muslimen und Christen. Daneben lebten dort alte jüdische Gemeinden und später eine stark wachsende zionistisch geprägte jüdische Einwanderungsgesellschaft. Während des britischen Mandats konnte „palästinensisch“ staatsrechtlich sowohl arabische als auch jüdische Einwohner bezeichnen. Politisch entwickelten sich jedoch zunehmend zwei konkurrierende Nationalbewegungen.
Die moderne palästinensische Nationalidentität verdichtete sich vor allem im späten Osmanischen Reich und während des britischen Mandats. Daraus folgt nicht, dass die Bevölkerung zuvor nicht existierte oder überwiegend aus kurzfristig Zugewanderten bestanden hätte. Britische und internationale Untersuchungen aus der Mandatszeit kamen vielmehr zu dem Ergebnis, dass der starke Zuwachs der arabischen Bevölkerung in erheblichem Umfang und überwiegend auf natürlichem Bevölkerungswachstum beruhte. So unterschied die britische Mandatsverwaltung ausdrücklich zwischen natürlichem Zuwachs und Migration; auch die UN-Sonderkommission für Palästina stellte 1947 den Geburtenüberschuss als entscheidenden Faktor des arabischen Bevölkerungswachstums heraus. UNSCOP-Bericht 1947
Kein modernes Volk besitzt eine ethnisch reine Abstammung. Das Alter einer Nationalbewegung entscheidet nicht über ihr Selbstbestimmungsrecht. Der politische Zionismus nahm ebenfalls erst im ausgehenden 19. Jahrhundert seine moderne Gestalt an. Historische Tiefe und modernes Nationalbewusstsein sind unterschiedliche Kategorien.
Was am Tempelberg historisch belegt ist
Die Behauptung, der Zweite Tempel in Jerusalem sei historisch nicht belegt, ist falsch.
Seine Existenz gehört zum gesicherten Bestand der Altertumswissenschaft. Dafür sprechen jüdische, griechisch-römische und frühchristliche Schriftquellen, die Beschreibungen bei Flavius Josephus, die erhaltenen herodianischen Stützmauern und Straßenanlagen sowie Inschriften und archäologische Funde aus der Umgebung des Tempelareals. Das British Museum besitzt beispielsweise den Abguss einer griechischen Warninschrift, die ursprünglich am Heiligtum des Zweiten Tempels angebracht war. British Museum, Cambridge History of Judaism
Nicht in allen Einzelheiten geklärt sind die genaue Architektur des inneren Heiligtums und einzelne Bauphasen. Auf dem Plateau selbst kann aus religiösen und politischen Gründen kaum systematisch gegraben werden. Diese Forschungslücken widerlegen aber nicht die Existenz des Zweiten Tempels.
Beim Ersten Tempel ist die unmittelbare archäologische Beweislage schwächer. Für das vorexilische Jerusalem sprechen historische, schriftliche und archäologische Befunde für die Existenz eines bedeutenden judäischen Kultzentrums. Die genaue Gestalt, Größe, Datierung einzelner Bauphasen und das Verhältnis zwischen archäologischem Befund und biblischer Beschreibung lassen sich jedoch wesentlich weniger sicher rekonstruieren als beim Zweiten Tempel. Deshalb ist hier größere wissenschaftliche Zurückhaltung geboten.
Die späteren islamischen Bauwerke sind erst recht keine unbewiesenen Erzählungen. Der Felsendom wurde im späten 7. Jahrhundert errichtet; die Al-Aqsa-Moschee geht in ihrer frühen Gestalt auf die Umayyadenzeit zurück und wurde wiederholt umgebaut. Sie stehen bis heute auf dem Haram asch-Scharif. UNESCO-Welterbe Jerusalem
Palästinensische Tempelleugnung ist ein Friedenshindernis
Die jüdische Tempelgeschichte wurde historisch keineswegs durchgehend von muslimischer Seite bestritten. Ein vom Obersten Muslimischen Rat 1925 veröffentlichter Führer zum Haram asch-Scharif bezeichnete die Übereinstimmung des Ortes mit dem Standort des salomonischen Tempels als unstrittig. Ein Exemplar ist digital archiviert. Historischer Führer des Obersten Muslimischen Rates
Später traten jedoch gegenteilige Positionen hervor. Der amerikanische Unterhändler Dennis Ross berichtete, Jassir Arafat habe während der Verhandlungen von Camp David im Jahr 2000 behauptet, der jüdische Tempel habe nicht in Jerusalem, sondern in Nablus gestanden. Ross wertete dies als mangelnde Bereitschaft, die historische und religiöse Identität der anderen Seite anzuerkennen. Zugleich hielt er fest, dass palästinensische Unterhändler durchaus substanzielle Kompromisse zu Siedlungsblöcken, jüdischen Vierteln Ostjerusalems und israelischer Sicherheitspräsenz angeboten hätten. Die Tempelleugnung ist deshalb als von Ross berichtete Position Arafats dokumentierbar; die Behauptung, sie erkläre allein das Scheitern von Camp David, wäre dagegen zu monokausal. Dennis Ross beim Council on Foreign Relations
Auch die von der EU beauftragte Untersuchung palästinensischer Schulbücher ergab ein widersprüchliches Bild. Die Bücher enthalten Unterricht über Menschenrechte und Toleranz, zugleich aber antisemitische Narrative, glorifizierende Darstellungen von Gewalt und Karten, auf denen Israel nicht erscheint. Direkte allgemeine Aufrufe zur Gewalt gegen Israelis fand die Studie nicht. Einige besonders problematische Stellen wurden in späteren Ausgaben abgeschwächt oder entfernt. Georg-Eckert-Institut
Palästinensischer Geschichtsrevisionismus ist deshalb ein reales Problem. Er darf weder verharmlost noch zum angeblichen Wesen sämtlicher Palästinenser erklärt werden. Die Positionen einer Führung, einzelner Lehrbücher oder bestimmter Organisationen sind nicht automatisch die Überzeugungen eines ganzen Volkes.
Religiöse Bedeutung ist nicht dasselbe wie Eigentum
Der Tempelberg beziehungsweise Haram asch-Scharif ist für Judentum und Islam von unmittelbarer und außerordentlicher religiöser Bedeutung. Für das Judentum ist er der Standort der historischen Tempel und der heiligste Ort. Für den Islam ist er mit der Al-Aqsa-Moschee und dem Felsendom eines der bedeutendsten Heiligtümer.
Jerusalem ist auch für das Christentum heilig. Daraus folgt jedoch kein einheitlicher christlicher Eigentums- oder Souveränitätsanspruch auf das Tempelbergplateau. Christliche Kirchen besitzen und verwalten andere Heiligtümer der Stadt. Die religiöse Bedeutung des Plateaus ist für die drei Religionen daher nicht identisch und begründet keine drei gleichartigen Eigentumstitel.
Heute verwaltet eine jordanisch angebundene islamische Waqf-Behörde den Haram asch-Scharif, während Israel die äußere Sicherheits- und Zugangskontrolle ausübt. Der israelisch-jordanische Friedensvertrag erkennt Jordaniens besondere Rolle bei den muslimischen Heiligtümern Jerusalems an. Israelisch-jordanischer Friedensvertrag, Artikel 9
Religiöse Verbundenheit begründet ein Recht auf Erinnerung, Zugang, Schutz und freie Religionsausübung. Sie begründet aber nicht automatisch territoriale Souveränität.
Was israelische Regierung und Knessetmehrheiten 2024 und 2025 ablehnten
Nicht die gesamte israelische Gesellschaft lehnt einen palästinensischen Staat ab. Belegbar ist jedoch, dass die israelische Regierung und deutliche Knessetmehrheiten in den Jahren 2024 und 2025 Positionen gegen palästinensische Staatlichkeit beziehungsweise für die Ausweitung israelischer Souveränität im Westjordanland vertraten.
Im Juli 2024 erklärte die Knesset mit 68 Stimmen ihre Ablehnung eines palästinensischen Staates westlich des Jordan. Im Juli 2025 forderten 71 Abgeordnete in einer politisch gewichtigen, aber nicht bindenden parlamentarischen Erklärung die Anwendung israelischer Souveränität auf jüdische Siedlungsgebiete im Westjordanland und im Jordantal. Dabei berief sich die Erklärung ausdrücklich auf ein natürliches, historisches und rechtliches Recht des jüdischen Volkes auf das gesamte Land Israel. Die Erklärung selbst war kein Annexionsgesetz und bewirkte keine unmittelbare Änderung des territorialen Rechtsstatus. Knesset 2024, Knesset 2025
Die Sicherheitsargumente hinter dieser Ablehnung sind nicht erfunden. Der Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 und die Herrschaft der Hamas in Gaza haben die Furcht verstärkt, ein palästinensischer Staat könne von einer bewaffneten islamistischen Organisation übernommen werden.
Sicherheitsrisiken begründen jedoch kein unbegrenztes Recht, ein anderes Volk dauerhaft zu beherrschen. Ebenso wenig kann eine historische Verbindung zu Judäa und Samaria für sich genommen eine Annexion oder dauerhafte Siedlungspolitik rechtfertigen. Der Internationale Gerichtshof bewertete Israels fortdauernde Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten 2024 in einem rechtlich gewichtigen, aber nicht bindenden Gutachten als rechtswidrig und stellte fest, dass sie so rasch wie möglich beendet werden müsse. Internationaler Gerichtshof
Warum die Zweistaatenlösung säkular sein muss
Eine säkulare Zweistaatenlösung verlangt nicht, dass Juden, Muslime oder Christen ihre Geschichte vergessen. Sie verlangt, dass keine dieser Geschichten zur staatlichen Rangordnung der Menschen wird.
Israel kann Heimstätte des jüdischen Volkes sein, ohne nichtjüdische Bürger zu Menschen geringerer politischer Zugehörigkeit zu machen. Palästina kann arabisch und kulturell muslimisch geprägt sein, ohne Christen, Juden oder Nichtgläubige einer religiösen Rechtsordnung zu unterwerfen.
Dazu gehören:
- gleiche Bürgerrechte unabhängig von Religion und ethnischer Herkunft;
- Religionsfreiheit einschließlich der Freiheit, nicht zu glauben;
- ein ziviles Ehe-, Familien- und Personenstandsrecht;
- die Entwaffnung von Hamas und anderen nichtstaatlichen Kampfverbänden;
- überprüfbare Sicherheitsgarantien für Israel;
- das Ende von Besatzung, Siedlungsausbau und territorialer Annexion;
- Grenzen auf Grundlage des Völkerrechts und politischer Vereinbarungen, nicht heiliger Schriften;
- Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten;
- eine international garantierte Sonderordnung für die heiligen Stätten;
- die verbindliche Anerkennung jüdischer, muslimischer, christlicher und palästinensischer Geschichte.
Eine solche Ordnung muss weder entscheiden, an welcher Stelle das Allerheiligste genau stand, noch welches religiöse Bekenntnis die letzte Wahrheit besitzt. Sie muss nur entscheiden, dass weder Bibel noch Koran allein Grenzen ziehen und Menschen in Herrschende und Beherrschte einteilen dürfen.
Nicht die Geschichte löschen, sondern ihre Macht begrenzen
Die Leugnung jüdischer Geschichte ist kein legitimer Bestandteil palästinensischer Selbstbestimmung. Die Leugnung palästinensischer Geschichte ist kein legitimer Bestandteil jüdischer Selbstbestimmung. Und die Anerkennung beider Geschichten bedeutet nicht, dass beide Seiten sämtliche daraus abgeleiteten Besitzansprüche akzeptieren müssten.
Der säkulare Staat trennt deshalb Erinnerung von Herrschaft. Er schützt Tempel, Moscheen, Kirchen, Synagogen und archäologische Zeugnisse. Aber er verweigert ihnen die Funktion einer Besitzurkunde.
Auch historische Verwurzelung ist kein Grundbuchauszug. Sonst müssten wir politische Grenzen irgendwann mit Archäologie statt mit Recht bestimmen. Am Ende streiten wieder vermeintlich zivilisierte Menschen mit der Keule darüber, wem welche Höhle zuerst gehörte.